Bundesverband Neurodermitiskranker in Deutschland e.V. - Selbsthilfeorganisation für Neurodermitis-, Asthma- und Allergiekranke

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  DermoDyne® Lichtimpfung® statt Cortison und Cytostatica

Teil- und Ganzkörperbehandlungen können in der OptoMed LichtKlinik Düsseldorf durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich bei einer Teilkörperbehandlung auf 90,40 € bzw. 151,67 € bei einer Ganzkörperbehandlung, wobei hier häufig zusätzliche Teilkörperbehandlungen der Hände, Ellenbeugen, Kniekehlen und Füße ohne weitere Berechnung durchgeführt werden. Ab und zu werden diese Kosten von privaten Krankenkassen übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in aller Regel diese neue Behandlungsform nicht, da das Verfahren mangels entsprechender Studien noch nicht durch den gemeinsamen Bundesausschuss Siegburg in die NUB-Richtlinien (neue Untersuchungs- und Behandlungsrichtlinien) aufgenommen wurde.

Eine neu entwickelte Laser-Therapie mit UV-freier Bestrahlung verspricht langfristige Hilfe für
Patienten mit Neurodermitis, Kontaktekzemen und Schuppenflechte von
Dr. med. J. H. Wilkens.

So richtig kann Christian Haus sein Glück noch nicht fassen. Der 37- Jährige selbständige Friseurmeister schaut seine glatten Hände an, dreht sie immer wieder hin und her
und erzählt: Sie können sich nicht vorstellen, wie schrecklich die aussahen. Alles aufgeplatzt, blutig und über und über voller Bläschen... Ich konnte niemandem mehr die Hand geben, ich mochte meine Frau und meine Kinder nicht mehr anfassen. Manchmal habe ich meine Hände schreiend gegen die Wand gehauen, ich wollte nur mal einen anderen Schmerz spüren als
dieses ständige Jucken!

Seit nunmehr sechs Monaten hat diese vier Jahre dauernde Leidensgeschichte ein Ende. Voran gegangen war eine Odyssee, wie sie für viele Menschen mit Kontaktekzemen und Neurodermitis typisch ist: Erst Cortison- und Antihistaminika- Behandlung, UV-Bestrahlungen, dann Heilpraktiker und sogar ein stationärer Klinikaufenthalt.

Jetzt scheint der Spuk vorüber zu sein. Christian Haus ist mit einer neu entwickelten, UV-freien Dermo-Dyne® Lichtimpfung® behandelt worden, deren Wirkung auf einem überraschenden
Effekt beruht: einer durch Licht ausgelösten Immunreaktion, die ähnlich wie bei einer Impfung den Körper unempfindlich macht gegen den Krankheits-Auslöser.

Die DermoDyne® Lichtimpfung® wurde in prospektiven Studien an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, am Universitätsspital Zürich, im Hautschutzzentrum Berlin und in der OptoMed Licht- Klinik AG auf ihre Wirksamkeit getestet. Mit Erfolg, nach 12 bis 36 halbstündigen Bestrahlungen besserten sich die bestrahlten Hautbereiche im Mittel um ca. 75%. Alle Patienten sind über einen Zeitraum von sechs Monaten ohne Rückfall geblieben, in
einigen Fällen bereits über zwei Jahre.

Für die Entzündung der Haut bei Kontaktekzemen, Psoriasis und Neurodermitis sind bestimmte Immunzellen verantwortlich, die aktivierten T-Zellen. Eigentlich ist es ihre Aufgabe, Fremdstoffe zu beseitigen. Doch bei allergischen Hauterkrankungen übertreiben sie ihren Auftrag und richten in einer überschießenden Reaktion viel Unheil an. Zum Glück haben sie eine Besonderheit: Sie verbrauchen viel Energie und verfärben sich rot, während sie auf Hochtouren arbeiten. Die UV-freie Lichttherapie macht sich diesen Umstand zu Nutze. Mit DermoDyne ®, einem farbstofflaserähnlichen Random-Polymer-Lasersystem werden nur die krank machenden aktivierten T-Zellen getroffen, vernichtet und zum Lymphknoten transportiert. Dort lösen sie dann die Lichtimpfung ®, eine Immunreaktion aus. So kommt es, dass sich durch die Bestrahlung eines Körperteils, zum Beispiel einer Hand, auch die Symptome an der anderen Hand oder im Gesicht bessern.

Die bisherigen Ergebnisse sind eine frohe Botschaft für Millionen von Menschen, die unter Hautkrankheiten leiden. Vor allem für Kinder, so Prof. Dr. Krutmann, Direktor des Umweltmedizinischen Instituts in Düsseldorf, sei die Methode geeignet, weil bisher keine Nebenwirkungen nachgewiesen worden seien und die Bestrahlung  im Gegensatz zur UV-Therapie keine DNA Schäden auslöse, die später zu Hautkrebs führen könnten.

Auch für Neurodermitispatienten kann die Lichtimpfung ein Ausweg aus ihrem oft jahrelangen Leiden sein. So wie bei Karin Kallmeyer. Die 61 Jahre alte Verwaltungsangestellte
glaubt, dass ihre Neurodermitis eine Reaktion war auf ihren Umzug aus Sachsen-Anhalt nach Hamburg vor zehn Jahren. Wir haben alles aufgegeben und sind in´s Ungewisse! Die Kinder sind zurück geblieben. Hier in Hamburg fing es dann langsam an mit der Haut und wurde immer schlimmer. Trotz vieler Cortisonbehandlungen und UVBestrahlungen besserte sich die
Neurodermitis immer nur vorübergehend. Ich war richtig verzweifelt! Überall war die Haut rot und juckte, im Gesicht, am Hals, an Armen und Beinen. Durch die Lichttherapie wurde Karin Kallmeyer zunächst auf eine harte Probe gestellt, denn nach zwei Bestrahlungen verschlimmerte sich ihr Zustand. Eine anfängliche Verschlechterung tritt häufig auch nach Impfungen auf und zeigt, dass der Körper sich gegen die fehlprogrammierten Zellen
zur Wehr setzt, so Dr. med. Jan H. Wilkens, der Ärztliche Direktor der OptoMed LichtKlinik AG. Zum Glück gab Karin Kallmeyer nicht auf.

 

Nach zwei Wochen kam die Wende. Ihre Haut schuppte sich und wie Phönix aus der Asche erschien die neue Haut: glatt und weiß und ohne zu jucken! Das ist jetzt drei Monate her und ist so geblieben. Teil- und Ganzkörperbehandlungen können in der OptoMed Lichtklinik Düsseldorf durchgeführt werden. Die Kosten von ca. 100,- € pro Bestrahlung werden zur Zeit von Berufsgenossenschaften und privaten Krankenkassen übernommen. Wir bieten allen betroffenen Patienten einen unverbindlichen Erstbesuch in OptoMed LichtKlinik.

Anm. der Redaktion:
In den langen Jahren unserer Arbeit wurden immer wieder neue Gerätschaften zur Lichttherapie in der Bundesgeschäftsstelle vorgestellt. Wir beobachteten und begleiteten solche neuen Bestrahlungsansätze, sei es nun die mit großen Vorschusslorbeeren vorgestellte UVA-1- Kaltlichttherapie, aber auch spezielle Naturlichtbehandlungen, z. B. am Toten Meer.

Die Ergebnisse waren immer sehr ernüchternd. Oft rezidivierte das kurzzeitig zur Ruhe gekommene Hautbild der Neurodermitis oder Psoriasis schon wieder, bevor der Patient die Kosten für die Lichtbehandlung bezahlt hatte. Bei der vorstehenden neuen Lichtimpfung waren wir bei Überprüfung von Patienten, die teilweise schon im Spätsommer 2003 die Behandlung abgeschlossen hatten, von der andauernden Wirkung selbst überrascht. Die 27 befragten Patientenberichteten noch immer von zwischen 60 bis 80 Prozent Erfolg um das gesundete Hautbild durch die Lichtimpfung.


Neues aus der OptoMed LichtKlinik, Düsseldorf

Ja, die DermoDyne Lichtimpfung der OptoMed LichtKlinik hat sich installiert und auch schon in Fachkreisen Namen gemacht. Viele Betroffene, die keine Zeit für eine stationäre Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme haben, aber auch andere, die
dieser neuen Therapieform Vertrauen entgegenbringen, wenden sich an die Lichtklinik und lassen sich die Lichtimpfung applizieren. Es kann seitens der Redaktion immer wieder nur herausgestellt werden, dass wir sehr kritisch und skeptisch waren, als die Journalistin
von der Redaktion Stern TV auf uns zukam, und uns auf ihrebis dato erfolgten Recherchen zur
Lichtimpfung hinwies. Hatten wir doch in den Jahren der Arbeit im Bundesverband viele neuartige Lichtbehandlungen kennen gelernt, und egal ob UVA, UVB, Kaltlichttherapie,
selbst die Sonne am Toten Meer, all diese Lichtbehandlungen brachten nur kurzzeitige
Erfolge. Oft war die Kostenrechnung schneller da, als der erzielte Erfolg angehalten hatte.
Wir waren erstaunt, als uns der Chef der Lichtklinik, Herr Dr. med. Jan Wilkens, nach Rücksprache mit ehemaligen Patienten, bereitwillig Daten an die Hand gab, damit
wir die Erfolge hinterfragen konnten.

Die Behandlungen lagen teilweise schon 1 ½ bis 2 Jahre
zurück. Trotzdem sprachen die befragten Patienten von anhaltenden Erfolgen, die, anhand der von uns entwickelten Skala, in aller Regel mit 70 bis 100 Prozent angegeben
wurden. Wir haben inzwischen sehr viele Patienten kennen gelernt, die das Verfahren der Lichtimpfung mit den UV-freien Bestrahlungsgeräten durchführen lassen. Dabei verwundert immer wieder, dass uns selbst schwer erkrankte Patienten anhand einer Lichtbilddokumentation nachweisen können, wie gut die betroffenen Hautareale nach oft nur zwölf durchgeführten Lichtimpfungen abgeheilt waren.

Natürlich, wie bei jeder Therapie, die cortison- und zytostatikafrei durchgeführt wird, lernten wir auch Patienten kennen, denen die OptoMed LichtKlinik nicht helfen konnte, selbst wenn Dutzend Behandlungen erfolgt waren. Ein großes Problem ergibt sich natürlich wieder mit einer Kostenerstattung für die recht teure Lichtbehandlung.

Viele unserer Mitglieder haben uns über Schwierigkeiten mit den Leistungsträgern, egal ob gesetzliche Krankenkassen, Beihilfen oder privaten Krankenkassen, informiert. Kostenübernahmen sind bis heute nur in Einzelfällen getätigt worden. Jeder Patient, der mit Neurodermitis, Psoriasis, aber auch mit Akne und allergischen Ekzemen belastet ist, und die Lichtimpfung versuchen will, sollte, will er überhaupt die Chance auf Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme wahren, unbedingt den immer wieder postulierten Beschaffungsweg einhalten. Es ist ratsam, dass ein Arzt der nicht in der LichtKlinik arbeitet, zunächst eine Empfehlung für die Lichtimpfung als Therapie ausstellt. Als Arbeitsgrundlage kann man für den behandelnden Arzt in derLichtKlinik entsprechendes Info-Material und einen Kostenvoranschlag für die erste Serie von zwölf Bestrahlungen erhalten.

 

Das Attest und der Kostenvoranschlag sollten der Krankenkasse oder sonstigen Leistungsträgern, mit einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme, zugestellt werden. Sobald man vom Leistungsträger einen schriftlichen Bescheid erhält, hat man den Beschaffungsweg eingehalten und die Möglichkeit zum Widerspruch oder sogar zur Klage, wenn die Leistung abgelehnt wird. Es laufen zurzeit Studien mit der Lichtimpfung an der Universitätsklinik Mainz an. Ziel ist es natürlich, das therapeutische Verfahren mit den bekannt gewordenen Ergebnissen über den Gemeinsamen
Bundesausschuss in die Richtlinien der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(NUB-Richtlinien) einzubinden. Erst wenn eine diagnostische oder therapeutische Behandlungsform darin aufgenommen ist, wird eine solche Maßnahme auch in aller
Regel zur Kassenleistung. Wann dieses geschehen wird, orientiert
sich daran, wann die Universitäts Hautklinik Mainz und die Opto-Med LichtKlinik in der Lage sind, verwertbare Daten über die Wirksamkeit vorzulegen. Wir haben die Lichtimpfung als ein
ernst zu nehmendes therapeutisches Verfahren kennen gelernt und werden den Verantwortlichen der Opto-Med LichtKlinik und der Universitätsklinik Mainz gern mit unseren
Erfahrungen zur Seite stehen, wenn entsprechende Anträge auf Einbindung der Maßnahme in die NUB Richtlinien anstehen.

 

Aber am Ende nochmals: Wer zur Behandlung in die LichtKlinik geht, ohne zuvor der Krankenkasse die genannten Unterlagen vorzulegen, und sich damit die Leistungselbst beschafft wird Pech haben bei Widerspruchsverfahren oder darauf aufbauenden Klagen. In mehreren Gleichlautenden Urteilen hat das Bundessozialgericht den vorstehenden Beschaffungsweg klar aufgezeigt, und geurteilt, dass ein Patient, der sich eine Leistung selbst beschafft, keinen Anspruch auf Kostenerstattung oder Beteiligung durch seine gesetzliche Krankenkasse hat. Derartige Urteile gibt es noch nicht eindeutig für Privatpatienten und Beihilfeempfänger, jedoch ist es auch bei solchen Versicherungsverhältnissen anzuraten, den Beschaffungsweg einzuhalten.

Weitere Informationen bitten wir direkt über die

OptoMed LichtKlinik  AG
Grafenberger Allee 136

40237 Düsseldorf,

PD Dr. med. H. Wilkens
Dr. med J. H. Wilkens

Fon:     02 11 / 61 85 218
Mobil: 01 72 /  64 92 817
Fax/Anrufbeantworter: 0 800 / 67 86 633 (0800-OPTOMED)
E-Mail:
info@optomed.de
Internet:
www.optomed.de

anzufordern.

 

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