Ambulante Therapien...
...empfehlen wir über Ärzte und Heilpraktiker, die - wie die klinischen Einrichtungen ebenfalls- einer ständigen Qualitätssicherung von und durch uns unterliegen.
Patienten, die sich in die Therapie eines von uns "Empfohlenen" begeben, erhalten gleich zu Behandlungsbeginn unser Blatt "Lieber Patient!" Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient Mitglied oder kein Mitglied im Verband ist. Bei ambulant arbeitenden Ärzten und Heilpraktikern möchten wir ca. 25 Patienten mit den von uns betreuten Krankheitsbildern Jahr für Jahr mindestens befragen können.
Wir bitten die neuen Patienten uns beiBehandlungsbeginn mitzuteilen, wann die Therapie bei welchem Arzt oder Heilpraktiker begann. Wir fragen nach, warum man sich behandeln läßt, also welche Krankheit vorliegt. Dann sollen uns die Patienten Name und Anschrift angeben, damit wir ebenfalls nach ca. einem 1/2 und dann nochmals nach 1 1/2 Jahren die Behandlungerfolge hinterfragen können.
Bei unseren Empfehlungen und bei den Befragungen achten wir darauf, dass die Therapie möglichst ohne Cortison oder gar ohne Zytostatika erfolgt.
Auch sollte der ambulant arbeitende Arzt sich befleißigen, intensive Diagnostik und Anamnese zu betreiben, damit die Behandlung ebenfalls die "4-Säulen" berücksichtigt, also den
- ernährungsbedingten Stoffwechsel
- das Immunsystem
(auch das Darmassoziierte)
- die Psychosomatik
- hormonelle Faktoren
Leider werden solche ambulanten Therapien in aller Regel nicht von den gesetzl. Kassen bezahlt. Deshalb ist auch hier die Einhaltung des "Beschaffungsweges" sehr wichtig.
Ist der "Beschaffungsweg" eingehalten worden, besteht die Chance, auf mindestens anteilige Kostenübernahme von Behandlungen die auch außerhalb der etablierten Schulmedizin liegen.
Wurde der Beschaffungsweg eingehalten, helfen wir unseren Mitgliedern gern bei der Kostenerstattung gegen die Krankenkasse.
Signalisiert der Arzt, bei dem man eine Diagnose oder Behandlung anstrebt, die nicht zur "Krankenkassenleistung" zählt, gleich zu Beginn, dass die Kosten in Eigenleistung bezahlt werden müssen, ist es erforderlich, sich vom Arzt einen "Behandlungs- und Kostenplan" in schriftlicher Form geben zu lassen.
Damit geht man zur Krankenkasse, macht noch eine Aufstellung der Eigenanamnese, aus der hervorgeht, was man bis heute an Diagnosen und Therapien durchgeführt hat.
Auch die Zeitdauer der Erkrankungen und beispielsweise Fehlzeiten in Schule und auf der Arbeit sollten mit aufgeführt werden.
Dann bittet man die Krankenkasse um Kostenübernahme und sollte nun unbedingt abwarten, bis die Krankenkasse in schriftl. Form mitteilt, ob siedie Kosten übernimmt, bezuschusst oder ablehnt.
Dann ist der "Beschaffungsweg" eingehalten. Man kann - natürlich auf eigenes Risiko - die Behandlung beginnen, muss dann den Rechtsweg des Widerspruches, ggf. der Klage gehen.
Mitglieder werden von uns weitergehend gerne rechtlich beraten. Eine weitergehende Beratung für Nichtmitglieder ist uns leider verboten!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle erreichen Sie zu weiteren Rechtsauskünfte zu den normalen Geschäftszeiten unter Tel. 06742 8713-0.
In der Rubrik "Hier können Sie Hilfe erwarten" auf unserer Homepage könen Sie immer aktuell die von uns empfohlenen, ambulant arbeitenden Ärzte und Heilpraktiker erkennen!
