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BSK begrüßt die Einführung des Europäischen Behindertenausweises und die Überarbeitung des Europäischen Parkausweises

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, begrüßt die heutige Initiative der
Kommission zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und zur Verbesserung des
Aufbaus eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Diese Schritte werden
die Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Europäischen Union
erheblich fördern.
Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, äußerte sich wie folgt zu dieser positiven Entwicklung:
„Dieser Vorschlag setzt ein deutliches Zeichen für Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen in der gesamten EU. Der europaweit anerkannte Ausweis erleichtert nicht nur das
Reisen, sondern sichert auch den Zugang zu Sonderkonditionen in allen Mitgliedstaaten. Das ist ein
großer Schritt in Richtung eines barrierefreien Europas.
Der Vorschlag der Kommission trägt zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen bei, dem die EU und alle ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind. Der
BSK betont, wie wichtig diese Entwicklung für die Realisierung der Chancengleichheit und der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist.
Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Behindertenausweis und der Parkausweis
sowohl in physischer als auch in digitaler Form erhältlich sein werden. Dies stellt sicher, dass sie
flexibel und an die modernen Bedürfnisse angepasst sind.
Abschließend ruft der BSK das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, den Vorschlag der
Kommission zügig zu diskutieren und umzusetzen, damit die Menschen mit Behinderungen so bald
wie möglich von diesen Neuerungen profitieren können.
Am 22.09.2023 veranstaltet der BSK im Rahmen der „Krautheimer Gespräche“ eine Diskussion über
das Thema EU-Behinderten- und Parkausweise mit dem BSK-Bundesvorstand.

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