PRESSEMITTEILUNG
Keine Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln notwendig
Nahrungsergänzungsmittel müssen beim BVL angezeigt werden
Aus gegebenem Anlass weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf die bestehenden Regelungen zum Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln hin. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie unterliegen den Vorschriften des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts. Wer Nahrungsergänzungsmittel verkaufen möchte, muss das vorher anzeigen. Vor dem ersten Inverkehrbringen findet keine Prüfung oder Genehmigung durch eine Behörde statt.
Nahrungsergänzungsmittel können unter anderem Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe enthalten. Oftmals werden sie als Tabletten, Pillen oder Flüssigampullen angeboten. Typische Beispiele sind Vitamin D-Kapseln oder Folsäure-Granulat. Nahrungsergänzungsmittel dürfen weder arzneilich wirksam sein noch den Eindruck eines Arzneimittels erwecken.
Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Nahrungsergänzungsmitteln sind die Lebensmittelunternehmer selbst verantwortlich. Kontrolliert und gegebenenfalls beanstandet werden Nahrungsergänzungsmittel von den für die Auslegung und Überwachung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Wer Nahrungsergänzungsmittel verkaufen möchte, muss das vorher beim BVL anzeigen. Dafür stellt die Behörde ein Online-Anzeigeformular auf seiner Internetseite zur Verfügung. Nach ordnungsgemäßer Anzeige beim BVL wird die Anzeige an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden sowie an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weitergeleitet.
Wichtig: Das BVL nimmt keine Bewertung, Prüfung oder Zulassung der angezeigten Nahrungsergänzungsmittel vor!
Weitere Informationen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel stellt das BVL auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL. Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.
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